Die liberianische Seeschifffahrtsbehörde hat Empfehlungen für die sichere Durchführung von Übungen mit Rettungsbooten herausgegeben. In dem Dokument wird betont, dass solche Übungen die Einsatzbereitschaft der Rettungsausrüstung bestätigen und gleichzeitig die Besatzung auf Maßnahmen in Notfällen vorbereiten sollen.
Übungen mit Rettungsbooten sind nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Möglichkeit, Probleme mit der Ausrüstung oder dem Ausbildungsstand der Besatzung frühzeitig zu erkennen. Gleichzeitig müssen unnötige Risiken beim Aussetzen, Einholen, bei der Wartung und bei Überprüfungen vermieden werden.
In den Empfehlungen wird außerdem die Bedeutung der Einhaltung der Herstelleranweisungen und einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen allen an den Aussetz- und Einholvorgängen beteiligten Personen hervorgehoben.
Bei der Simulation des Aussetzens von Freifall-Rettungsbooten darf nur für dieses Verfahren vorgesehene Ausrüstung verwendet werden. Alle Maßnahmen müssen gemäß den Herstelleranweisungen durchgeführt werden. Vor Beginn der Übungen müssen die Haltevorrichtungen und andere vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen ordnungsgemäß installiert werden.
Die Durchführung von Übungen mit Rettungsbooten wird hauptsächlich durch Kapitel III des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) geregelt. Regel III/19 legt die Anforderungen an die Notfallvorsorge und Übungen fest, während Regel III/20 die Einsatzbereitschaft, Wartung und Überprüfungen betrifft.
Nach Unfällen, die sich während Übungen und Wartungsarbeiten an Rettungsbooten ereignet haben, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) eine Reihe von Maßnahmen eingeführt. Das Rundschreiben MSC.1/Circ.1578 enthält konkrete Empfehlungen für die sicherere Durchführung von Übungen zum Verlassen des Schiffes. Die Resolution MSC.402(96) legt verbindliche Anforderungen an die Wartung, gründliche Untersuchung, Betriebsprüfungen, Überholung und Reparatur von Rettungsbooten, Bereitschaftsbooten, Aussetzvorrichtungen und Auslösemechanismen fest.
Die Anforderungen werden künftig ergänzt. Die IMO hat Änderungen zu den Auslöseanlagen von Freifall-Rettungsbooten verabschiedet, die bei der Simulation des Aussetzens verwendet werden. Die neuen Bestimmungen sollen ein unbeabsichtigtes Auslösen der Mechanismen während Übungen und Überprüfungen verhindern. Für die entsprechende neue Ausrüstung sollen die Änderungen ab dem 1. Januar 2031 gelten; auch die damit verbundenen Prüfanforderungen werden verschärft.
Die Bedeutung regelmäßiger Übungen geht über den Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen hinaus. Die Besatzungsmitglieder müssen die Besonderheiten der an Bord installierten Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und Auslöseanlagen kennen. Dies ist besonders wichtig bei einem Besatzungswechsel oder bei der Arbeit mit unbekannter Ausrüstung.
Übungen ermöglichen es, Mängel in der Kommunikation, der Einsatzbereitschaft der Ausrüstung, der Zusammenarbeit der Besatzungsmitglieder und den Verfahren zum Einholen des Rettungsbootes zu erkennen, bevor sie während eines tatsächlichen Notfalls kritisch werden.
Gleichzeitig betonen die liberianischen Empfehlungen, dass die Übungen selbst unter strenger Kontrolle stattfinden müssen. Die Pflicht zur Durchführung einer Übung darf die Besatzung bei ungünstigem Wetter, unsicheren Betriebsbedingungen oder unzureichend gesicherter Ausrüstung nicht dazu veranlassen, unnötige Risiken einzugehen.
Effektive Übungen mit Rettungsbooten müssen somit zwei Ziele erfüllen: die Einsatzbereitschaft des Rettungssystems bestätigen und sicherstellen, dass die Besatzung es im entscheidenden Moment sicher einsetzen kann.