Am 1. Januar 2024 trat ein Satz von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) in Kraft, die die Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung und -systeme von Schiffen erheblich modernisierten.
Wesentliche Änderungen im GMDSS
Die bedeutendsten Änderungen betrafen das Globale Maritime Distress and Safety System (GMDSS). Die Anforderungen wurden überarbeitet und sind nun universeller und unabhängig von bestimmten Dienstanbietern. Veraltete Systeme wurden ausgeschlossen, und die Anforderungen an die Kommunikationsausrüstung wurden aus Kapitel III von SOLAS über Rettungsmittel in Kapitel IV über Funkkommunikation verschoben.
Änderungen in der Definition von Seegebieten
Die Definitionen der Seegebiete A1-A4 wurden aktualisiert. Nun kann das geografische Abdeckungsgebiet bei verschiedenen Anbietern von Satellitendiensten variieren. Historisch gesehen war INMARSAT seit 1988 der einzige genehmigte Anbieter von Satellitenkommunikation für das GMDSS. Im Jahr 2018 erkannte die IMO auch Iridium an, und das Update von SOLAS 2020 führte den neuen Begriff „anerkanntes mobiles Satellitendienst“ ein.
Anforderungen an Schiffe
Neue Konstruktionsanforderungen gelten für Fracht- und Passagierschiffe mit einer Bruttoraumzahl von über 3000 GT, die am oder nach dem 1. Januar 2024 gebaut wurden, sowie für Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von 3000 GT und darunter, soweit dies praktisch möglich ist. Die Änderungen betreffen auch neue Schiffe, die Erdgas als Treibstoff verwenden.
Aussichten für 2026
Die IMO, die die durch die COVID-19-Situation verursachten Verzögerungen anerkennt, hat einen speziellen mittelfristigen Änderungszyklus eingeführt. Das nächste SOLAS-Update tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und wird Änderungen umfassen, die bis zum 1. Juli 2024 angenommen wurden.